top of page

Webshop mit Verkauf nach Dänemark

 

Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen über einen Webshop sind gesetzliche Regeln zu beachten, die davon abhängig sind, ob sich das Angebot bzw. die Werbung an einen Verbraucher oder einen Unternehmer richtet.

 

B2C-Handel

Beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher („Business to Consumer“ oder “B2C“) sind zahlreiche Gesetze und Regeln relevant. Dies folgt aus Verbraucherschutzgründen, der unbedarfte Verbraucher soll vor dem stärkeren Unternehmer geschützt werden. Verbraucherschutzrechte sind daher zwingend vorgegeben und können nicht vertraglich abbedungen werden.

Zu beachten sind hier beispielsweise die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz, Datenschutzrechte, Widerrufsrechte, Preisgestaltungsrechte und Gesetze zur Wettbewerbsregulierung.

 

B2B-Handel

Bei Verkauf von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens an andere Unternehmen („business to Business“/“B2B“) sind, aufgrund des Gleichgewichtes zwischen den Geschäftspartnern, weniger Regeln zu beachten. Diese sind ferner in vielen Fällen vertraglich abdingbar.

 

Cookie-Politik

Werden auf der Websites Cookies verwendet, muss der Benutzer darüber informiert werden und seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich diese Zustimmung zu sichern:

  •  

  • - Beim Aufrufen der Website öffnet sich ein Pop-Up-Feld. Der Benutzer muss aktiv ein Kästchen anklicken, wodurch er bestätigt, dass er der Verwendung von Cookies zustimmt. Der Benutzer kann die Seite nicht ansehen, ohne vorher das Zustimmungskästchen angeklickt zu haben.

  • - Beim Aufrufen der Website öffnet sich ein Pop-Up-Feld, welches den Benutzer über die Verwendung von Cookies informiert. Der Benutzer hat die Möglichkeit, z.B. auf „OK“ oder „Weiter“ zu klicken, und gibt dadurch sein Einverständnis. Wenn der Benutzer das Pop-Up-Feld ignoriert und weitere Inhalte auf der Website ansieht, gibt er dadurch stillschweigend sein Einverständnis zur Verwendung von Cookies.

 

Dänische Websites verwenden in der Regel das zweite Modell.

Ein Beispiel für eine derartige Einverständniserklärung:

„Denne hjemmeside anvender cookies til statistik af brugernes besøg og navigering på siden. Ved at fortsætte på siden accepterer du brugen af cookies. Læs mere om cookies her.”

(Diese Website enthält Cookies zur statistischen Erfassung des Besuchs und der Navigation auf der Seite durch Benutzer. Durch die fortgesetzte Benutzung der Seite wird der Anwendung der Cookies zugestimmt. Mehr über Cookies hier.)

Es muss sichergestellt sein, dass keine Cookies verwendet werden, bevor der Benutzer sein Einverständnis dazu erteilt hat.

 ADVORA bietet einen „ONLINE-CHECK“ der Website an, durch den überprüft wird, ob die Website oder der Webshop alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt. Darüber hinaus erstellt ADVORA die notwendigen Formulierungen einer Cookie-Politik sowie der Einverständniserklärung.

© 2022 by ADVORA.

Niels Juels Gade 5, 1, 1059 Kopenhagen | + 45 29 92 79 94 |  contact@advora.law

  • Grey LinkedIn Icon
bottom of page