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Steuervergünstigungen für Forscher in Dänemark

Dänemark bietet besondere generelle Steuervergünstigungen für Forscher und besonders hoch bezahlte ausländische Mitarbeiter. Für solche Mitarbeiter besteht die Möglichkeit in Dänemark über 60 Monate mit nur 31,92 % Prozent des Einkommens besteuert zu werden.

 

Diese 60 Monate müssen nicht aufeinander folgen, vielmehr können sie über verschiedene Perioden verteilt werden.

 

Diese Steuervergünstigungen werden unten kurz beschrieben. Details zu den Regelungen finden sich in deutscher Sprache auf der Website von SKAT hier.

 

Steuervergünstigungen für hoch bezahlte Mitarbeiter in Dänemark

 Das durchschnittliche Monatsgehalt eines Mitarbeiters muss, damit er gesetzlich als „hochbezahlter ausländischer Mitarbeiter“ gilt (und damit die Steuervergünstigung erhält) mindestens 62.300 DKK betragen (Stand 2016).

Bei der Berechnung des Monatsgehalts können u.a. folgende geldwerte Leistungen mitgerechnet werden:

 

Der Wert eines zur Verfügung gestellten Firmenwagens.

Der Wert eines zur Verfügung gestellten Telefons.

Der Wert einer zur Verfügung gestellten Datenverbindung.

Beiträge an eine Altersversorgung können bei der Berechnung des Monatsgehalts allerdings nicht mitgerechnet werden.

 

Das Monatsgehalt muss im Anstellungsvertrag festgelegt sein, aber es reicht, dass das durchschnittliche Monatsgehalt DKK 62.300 beträgt. Ist das vertraglich vereinbarte durchschnittliche Monatsgehalt zu niedrig, kann der Arbeitgeber dagegen das Monatsgehalt nicht dadurch über die Mindestgrenze heben, indem er etwa zum Jahresende einen Bonusbetrag ausschüttet. Kostenlose Verpflegung oder kostenlose Unterkunft können bei der Berechnung des Monatsgehaltes nicht mitgerechnet werden.

 

Ein deutschsprachiges Formular zur Anerkennung als „hoch bezahlter Mitarbeiter“ findet sich hier.

 

Steuervergünstigungen für Forscher in Dänemark

Ob es sich um eine Forschungstätigkeit handelt beurteilt sich nach den Definitionen der OECD.  Die günstigeren Steuerregelungen kann in Dänemark nur in Anspruch nehmen, wer eine Forschungstätigkeit in diesem Sinne ausübt. Bei der Forschungstätigkeit muss es sich entweder um Grundlagenforschung oder angewandte Forschung handeln. Es wird dabei nicht zwischen Forschungsarbeiten für öffentlichen Einrichtungen oder für private Unternehmen unterschieden. Klassische Beispiele für Forschungstätigkeiten finden sich in der Pharmaindustrie oder der IT-Branche. Reine Entwicklungstätigkeiten berechtigten nicht zur Anwendung der vergünstigten Steuerregelung.

 

Ein deutschsprachiges Formular zur Anerkennung als Forscher findet sich hier.

 

Berechnung der Steuer

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Gehalts- und Sachbezügen. Sofern der Arbeitgeber auch Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist, welche er dem Angestellten überlässt, ist der Wert der kostenlosen Unterkunft wie normales steuerpflichtiges Einkommen zu versteuern. Falls der Angestellte die Wohnung jedoch selbser gekauft oder gemietet hat , richtet sich der Aufwendungsausgleich des Arbeitgebers nach der vergünstigten Regelung.

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