Sozialbeiträge in Dänemark
Die Sozialbeiträge, hierunter auch die Krankenversicherung, sind in Dänemark staatlich organisiert und werden über die Steuern finanziert. Allerdings werden immer regelmäßiger zusätzliche Versicherungen abgeschlossen, deren Kosten meistens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen werden.
Anwendbares Recht
In Dänemark arbeitende Angestellte sind sozialversicherungspflichtigOb ausländische Arbeitnehmer in Dänemark oder in ihrem Heimatland versichert sein müssen, richtet sich nach EU-Recht.
Grundsätzlich kann ein ausländischer Arbeitnehmer bis zu drei Jahre nach Beginn seiner Tätigkeit in Dänemark in seinem Heimatland versichert bleiben, wenn er eine entsprechende Versicherung nachweisen kann.Einzelheiten ergeben sich aus den EG-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Urlaubskonto („feriekonto“)
Der Arbeitgeber muss für Arbeiter monatlich 12,5 % des Gehaltes auf ein spezielles Urlaubskonto einzahlen. Bei Angestellten hat der Arbeitergeber am Ende des Anstellungsverhältnisses den ausstehenden Resturlaubsanspruch auf das Urlaubskonto einzuzahlen.
Die Urlaubsvergütung wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens im Erdienungsjahr einschließlich der Pensionsbeiträge, der Arbeitsmarktabgabe und des Beitrags des Arbeitnehmers an der ATP (= Arbeitsmarkt-Zusatzrente, „arbejdsmarkedets tillægspension“) berechnet.
Garantiefond der Arbeitnehmer („lønmodtagernes garantifond“ = LG )
Beim Garantiefond der Arbeitnehmer handelt es sich um einen Fond, der im Insolvenzfall die Lohnausfälle der Arbeitnehmer deckt. Der Arbeitgeber hat hierzu für jeden Vollzeitarbeitnehmer einen Pflichtbeitrag von vierteljährlich DKK 95 (€ 13) zu leisten.
Ausbildungsbeitrag („arbejdsgivernes uddannelsesbidrag“ = AUB)
Beim Ausbildungsbeitrag des Arbeitsmarkts handelt es sich um einen Sozialbeitrag für die Fortbildung von Arbeitnehmern im Fall der Arbeitslosigkeit. Der Jahresbeitrag für einen Vollzeitarbeitnehmer beträgt DKK 2.775 (€ 372).
Finanzierungsbeitrag („finansieringsbidrag“)
Beim Finanzierungsbeitrag handelt es sich um einen Beitrag zur Abdeckung der ATP-Versicherung für Personen, die ohne Beschäftigung sind. Der Arbeitgeber hat für jeden Vollzeitarbeitnehmer einen Pflichtbeitrag von vierteljährlich DKK 153,50 (€ 21) zu leisten.
Versicherung gegen Berufskrankheiten („erhverssygdomssikring“ = AES)
Der Beitrag des dänischen Arbeitgebers ist abhängig von der Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer. So beträgt der jährliche Beitrag für Elektriker, Sanitär- und Gasinstallateure etwa DKK 609 (€ 82), in der übrigen Baubranche etwa DKK 1.421 (€ 190). In anderen Branchen sind die Beiträge niedriger, im Einzelhandel beträgt der Jahresbeitrag z.B. DKK 281 (€ 38), in der Gastronomie DKK 383 (€ 51).
Versicherung gegen Arbeitsunfälle („arbejdsskadeforsikring“)
Für im Betrieb erlittene Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber, der gesetzliche verpflichtet ist, für solche Fälle eine Versicherung abzuschließen.
Schwangerschaftsfond („Barsel.dk“)
Zur Abdeckung der staatlichen Kosten während eines Mutterschaftsurlaubs existiert ein spezieller Schwangerschaftsfond. Der Arbeitgeber hat hierzu für jeden Vollzeitarbeitnehmer einen Pflichtbeitrag von vierteljährlich DKK 187,50 (€ 25) zu entrichten.
Arbeitslosenversicherung („A-kasse“)
Die Mitgliedschaft in den gewerkschaftlich organisierten Arbeitslosenversicherungen ist nicht verpflichtend. Eine Beitragspflicht des Arbeitgebers existiert ebenfalls nicht. Der Mitgliedsbeitrag für einen Arbeitnehmer beträgt etwa DKK 450 (€ 60) im Monat.
Ein vollzeitversicherter Arbeitnehmer, welcher arbeitslos wird, erhält etwa DKK 18.000 (€ 2.400) brutto pro Monat. Das Arbeitslosengeld wird bis zu 2 Jahre ausbezahlt.
Ist ein Arbeitnehmer nicht versichert oder endet der Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld gezahlt wird, erhalten Personen ohne Versorgerpflichten, die über 30 Jahre alt sind, Sozialbeiträge in Höhe von etwa DKK 10.900 (€ 1.460) pro Monat. Personen unter 30 Jahren mit Ausbildung erhalten etwa DKK 7.070 (€ 947). Wenn sie keine Ausbildung haben, erhalten sie “Ausbildungsbeihilfe” in Höhe von etwa DKK 6.000 (€ 800). Die Beträge sind höher, falls man minderjährige Kinder zu versorgen hat. Sozialbeiträge erhält man nur, wenn man sich nicht selbst versorgen kann und auch nicht durch den Ehepartner versorgt werden kann.