Gewerbliche Immobilien
Nach dänischem Recht können EU-Unternehmen Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erwerben, wenn diese für die gewerbliche Nutzung gedacht sind. Es kann auch problemlos ein Miet- oder Pachtvertrag geschlossen werden.
In Dänemark ist die Gesetzgebung, ähnlich wie in vielen anderen Ländern, sehr mieterfreundlich. In den dänischen Mietgesetzen gibt es zahlreiche zwingende Rechtsvorschriften zum Mieterschutz, z.B. bei der Höhe des Mietzinses, den Möglichkeiten der Mieterhöhung, der Kündigung von Mietern, den Instandhaltungsverpflichtungen usw.
Mehr über das gewerbliche Mietrecht in Dänemark
Aufgrund eines rechtlichen Vorbehaltes gegenüber der EU hat Dänemark besonders restriktive Vorschriften in Bezug auf Immobilienkäufe durch nicht ansässige EU-Bürger und EU-Unternehmen.