Gesellschaftsrecht in Dänemark
Die Gesellschaftsformen im dänischen Gesellschaftsrecht sind vergleichbar mit den in Deutschland und Österreich bestehenden Gesellschaftsformen. Bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten Haftungsrisiken, Steuerrecht und die Branche, in der das Unternehmen tätig ist.
Ausländische Unternehmen müssen in Dänemark in verschiedenen Registern eintragen werden.
Mehr über notwendige Registrierungen
Wenn Sie vorhaben, in Dänemark eine Tochtergesellschaft zu gründen, können Sie sich hier über die möglichen Gesellschaftsformen und das Gründungsverfahren informieren.
Mehr über Zweigniederlassungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark
Die beliebteste dänische Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS), die sich im Gründungsverfahren von einer dänischen Aktiengesellschaft (A/S) teilweise unterscheidet.
Mehr über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark
Aktiengesellschaft (A/S) in Dänemark
Die dänische Aktiengesellschaft muss einen Mindestnennbetrag von 500.000 DKK haben und ist unkompliziert geregelt. Es kann ferner seit 2011 zwischen verschiedenen Modellen der Geschäftsführung gewählt werden.
Mehr über die Aktiengesellschaft (A/S) in Dänemark
Im Insolvenzfall kommt es nach dänischem Recht seltener zu einer Haftung des Geschäftsführers. Falls die Geschäftsführung jedoch die Insolvenz verschleppt hat, kann sie im Falle eines Forderungsausfalls jedoch auch persönlich in Anspruch genommen werden.