Ferienhauskauf in Dänemark
Viele Deutsche und Österreicher, die regelmäßig ihren Urlaub in Dänemark verbringen, möchten ihr eigenes Ferienhaus (bzw. „Sommerhaus“) erwerben.
Allerdings darf nach dänischem Recht nicht jeder ein Ferienhaus in Dänemark kaufen. Berechtigt zum Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark ist, wer entweder seinen Wohnsitz in Dänemark hat oder diesen in der Vergangenheit für mindestens 5 Jahre mal gehabt hat. In diesem Fall ist der Kauf eines Ferienhauses genehmigungsfrei möglich. Ebenfalls kann ein Ferienhaus durch Erbschaft erworben werden, auch in diesem Falle ist eine gesonderte Genehmigung nicht erforderlich.
Wenn man ein Sommerhaus erbt, ist dies ebenfalls ohne eine Genehmigung möglich, auch wenn man keinen Wohnsitz in Dänemark hat.
In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Genehmigung des dänischen Justizministeriums zum Erwerb des dänischen Ferienhauses notwendig. Es muss dabei ein gut begründeter Antrag gestellt werden, in dem die besonderen Beziehungen zu Dänemark dargelegt werden. Es kann sich hierbei um geschäftliche, familiäre, kulturelle oder sonstige besondere Beziehungen handeln.
Grundsätzlich werden in der Prüfung zur Genehmigung hohe Anforderungen gestellt. In den letzten Jahren zeigt sich allerdings eine Tendenz zur Lockerung. Besonders beim Verkauf in Gegenden, in denen die Nachfrage nicht besonders hoch ist, beispielsweise auf den Inseln Falster und Lolland.
Beim Erwerb von Ganzjahreswohnungen gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger. EU-Bürger können also, auch wenn sie nur vorübergehend in Dänemark wohnen, eine Immobilie für Wohnzwecke kaufen, aber nicht als Ferienhaus.
Die ungewöhnliche dänische Ausnahme für Ferienhäuser hat sich Dänemark 1992 noch einmal ausdrücklich in den Maastrichter Verträgen bestätigen lassen.
Im Folgenden können Sie mehr darüber lesen, ob es für einen Ausländer möglich ist, in Dänemark ein Ferienhaus kaufen.
Für Ausländer ohne besondere Beziehung zu Dänemark ist der Erwerb eines Ferienhauses nicht einfach. ADVORA überprüft gerne für Sie, ob die zur Genehmigung notwendige besondere Beziehung zu Dänemark vorliegt.
Sicherlich stellen Sie sich die Frage, wie es um Ihre Chancen, eine Immobilie in Dänemark zu erwerben, eigentlich steht.
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Die Beurteilung durch das dänische Justizministerium
Hier können Sie mehr über die Kriterien lesen, die bei der Beurteilung eines Antrags durch das Justizministerium eine Rolle spielen.
Vor kurzem ist das sogenannte Planungsgesetz („planloven“) geändert worden. Auf lange Sicht können sich diese Änderungen auf Ihre Möglichkeiten, ein Ferienhaus in Dänemark zu erwerben, auswirken.
Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten eines ‘flexiblen’ Hauses
Es ist bereits jetzt in manchen Kommunen Dänemarks vergleichsweise unkompliziert möglich, eine Immobilie zu erwerben und als Ferienhaus zu nutzen. Dies gilt jedoch nicht in den sogenannten „Sommerhausgebieten“.
Eine Gesetzesänderung bedeutet, dass die Finanzierung beim Kauf eines Ferienhauses in Dänemark auf eine günstigere Art als bisher möglich wird.