Doppelbesteuerungsfragen
Dänemark hat sowohl mit Deutschland, als auch mit Österreich Doppelbesteuerungsabkommen.Diese dienen der Verhinderung von doppelter Besteuerung von Einkommen und Vermögen in beiden Ländern und ermöglichen eine Aufteilung der Steuern auf beide Staaten.
Bei ADVORA arbeiten dänische Rechtsanwälte, die Ihnen bei Fragen zur Doppelbesteuerung gerne behilflich sind.
Unternehmensgewinne einer in Dänemark tätigen Betriebsstätte werden nach dem Doppelbesteuerungsbakommen nur dann dort versteuert, wenn sie der Betriebsstätte in Dänemark zugerechnet werden können. Betriebsstätte in diesem Sinne können unter anderem eine Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle, ein Ort der Leitung des Unternehmens oder eine Fabrikationsstätte sein.
Unter www.dbo-tyskland.info findet sich ein kostenloser Kommentar zum deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen in deutscher Sprache. Das dänisch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen findet sich unter www.ris.bka.gv.at.
Rückerstattung dänischer Dividendensteuer für Antragsteller aus der Schweiz
Auf PDF findet sich das schweizerisch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen.
Gemäß dieses Abkommens haben schweizerische Investoren die Möglichkeit, die Rückerstattung ihrer dänischen Dividendensteuer zu beantragen. Dafür muss dieses Formular www.skat.dk ausgefüllt und an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern gesendet werden.