Dänisches Arbeitsrecht
In vielerlei Hinsicht unterscheiden sich der dänische und der deutsche Arbeitsmarkt. Zu berücksichtigen sind zahlreiche Abweichungen sowohl zwischen Arbeitnehmer- als auch zwischen Arbeitgeberrechten. Auf dieser Seite können sie sich in deutscher Sprache über dänisches Arbeitsrecht informieren.
Innerhalb der EU gehört im Ländervergleich das dänische Arbeitsrecht zu den am wenigsten von Regularien betroffenen, jedoch haben sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervereinigungen einen immensen Einfluss.
Mehr über den dänischen Arbeitsmarkt
Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark
Auch bei der Beschäftigung von deutschen Arbeitnehmern in Dänemark ist das dänische Arbeitsrecht relevant.
Mehr über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark
Einstellung von dänischen Angestellten
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von Angestellten nach dem dänischen Angestelltengesetz. Von diesem zu unterscheiden ist das primär von Tarifverträgen bestimmte Arbeiterrecht
Mehr über die Einstellung von dänischen Angestellten
Einstellung von dänischen Arbeitern
Ebenfalls erläutert wird der rechtliche Rahmen von Arbeitern, welcher sich in Dänemark primär durch Tarifverträge bestimmt.
Mehr über die Einstellung von dänischen Arbeitern
Die Krankenversicherung ist in Dänemark staatlich organisiert und wird über die Steuern finanziert. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung wird allerdings immer häufiger in Dänemark. In den meisten Fällen werden die Kosten hierfür zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt.
Mehr über die Sozialbeiträge in Dänemark
Altersvorsorge und Renten in Dänemark
Jeder Person, welche mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat erhält eine durch Steuergelder finanzierte staatliche Altersrente. Hier finden sie mehr Informationen über dänische Rentenversicherungen.
Mehr über die Altersvorsorge und Renten in Dänemark
Wettbewerbsverbote in Dänemark
Gesetzliche Wettbewerbsbeschränkungen oder -verbote existieren nicht im dänischen Recht. Jedoch kann vereinbart werden, dass der Angestellte ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers nicht für andere Unternehmen tätig werden darf.
Zuständige Gerichte bei Arbeitsverfahren in Dänemark
Spezielle, mit deutscher Jurisdiktion vergleichbare Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es in Dänemark nicht. Zuständig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit, bspw. Das Amtsgericht („byret“).
Mehr über die zuständigen Gerichte bei Arbeitsverfahren in Dänemark