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Dänisches Arbeitsrecht

 

In vielerlei Hinsicht unterscheiden sich der dänische und der deutsche Arbeitsmarkt.  Zu berücksichtigen sind zahlreiche Abweichungen sowohl zwischen Arbeitnehmer- als auch zwischen Arbeitgeberrechten.  Auf dieser Seite können sie sich in deutscher Sprache über dänisches Arbeitsrecht informieren.

 

Innerhalb der EU gehört im Ländervergleich das dänische Arbeitsrecht zu den am wenigsten von Regularien betroffenen, jedoch haben sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervereinigungen einen immensen Einfluss.
Mehr über den dänischen Arbeitsmarkt


 

Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark 

Auch bei der Beschäftigung von deutschen Arbeitnehmern in Dänemark ist das dänische Arbeitsrecht relevant.
Mehr über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark


 

Einstellung von dänischen Angestellten

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von Angestellten nach dem dänischen Angestelltengesetz. Von diesem zu unterscheiden ist das primär von Tarifverträgen bestimmte Arbeiterrecht
Mehr über die Einstellung von dänischen Angestellten

 

Einstellung von dänischen Arbeitern

Ebenfalls erläutert wird der rechtliche Rahmen von Arbeitern, welcher sich in Dänemark primär durch Tarifverträge bestimmt.
Mehr über die Einstellung von dänischen Arbeitern

 

 

Die Krankenversicherung ist in Dänemark staatlich organisiert und wird über die Steuern finanziert. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung wird allerdings immer häufiger in Dänemark. In den meisten Fällen werden die Kosten hierfür zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt.

Mehr über die Sozialbeiträge in Dänemark
 

 

Altersvorsorge und Renten in Dänemark

Jeder Person, welche mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat erhält eine durch Steuergelder finanzierte staatliche Altersrente. Hier finden sie mehr Informationen über dänische Rentenversicherungen.

Mehr über die Altersvorsorge und Renten in Dänemark
 

 

Wettbewerbsverbote in Dänemark

Gesetzliche Wettbewerbsbeschränkungen oder -verbote existieren nicht im dänischen Recht. Jedoch kann vereinbart werden, dass der Angestellte ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers nicht für andere Unternehmen tätig werden darf.

 

Zuständige Gerichte bei Arbeitsverfahren in Dänemark

Spezielle, mit deutscher Jurisdiktion vergleichbare Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es in Dänemark nicht. Zuständig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit, bspw. Das Amtsgericht („byret“).

Mehr über die zuständigen Gerichte bei Arbeitsverfahren in Dänemark

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