Altersvorsorge und Renten in Dänemark
Einen Anspruch auf die durch Steuern finanzierte staatliche Altersrente hat jeder Rentner, der mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat.
Die Altersversorgung in Dänemark basiert auf vier Elementen.
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Die staatliche Altersrente („Folkepension“)
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Die Arbeitsmarkt-Zusatzrente (”Arbejdsmarkedets tillægspension= ATP“)
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Tarifvertraglich vereinbarte oder betriebliche Rentenversicherungen (u.a. „Industriens Pension“, „arbejdsmarkedspensioner“)
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Private Rentenversicherungen
Staatliche Altersrente (”Folkepension”)
Die staatliche Altersrente Dänemarks („Folkepension“) wird mit Steuermitteln finanziert, weshalb für sie keine gesonderten Beiträge erhoben werden. Die Rente besteht aus einem Grundbetrag sowie einer möglichen Zulage, die sich nach den Vermögensverhältnissen des Rentners richtet und danach, ob immer im eigenen Haus oder zur Miete wohnt. Die Sätze werden jährlich angepasst und können bei www.borger.dk eingesehen werden.
Jede in Dänemark lebende Person hat bei Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf die staatliche Altersrente. Das Rentenalter wird allerdings zurzeit in Dänemark schrittweise wieder auf 67 Jahre angehoben. Hierbei gibt es umfassende Übergangsregelungen.
Nur vorübergehend in Dänemark tätige Arbeitnehmer haben nur einen anteilsmäßig gekürzten Anspruch, da der volle Anspruch voraussetzt, dass der Rentenempfänger mindestens 30 Jahre in Dänemarkwohnhaft war. Viele Arbeitnehmer schließen deshalb eine zusätzliche, private Rentenversicherung ab, oder sind zusätzlich durch Tarifverträge und betriebeliche Rentenversicherungen geschützt.
Arbeitsmarkt-Zusatzrente („Arbejdsmarkedets tillægspension“ = ATP)
Ferner existiert mit der Arbeitsmarkt-Zusatzrente eine Ergänzung zur staatlichen Altersrente, die für jeden Vollzeitarbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Der monatliche Beitrag beträgt DKK 284 (38 €), von denen der Arbeitgeber 2/3 [DKK 189,35 (25,50 €)] und der Arbeitnehmer 1/3 [DKK 94,65 (12,50 €)] zu leisten hat. Für Teilzeitkräfte gelten entsprechend geringere Beiträge.
Vertiefender Hinweis:
Die genauen Vorschriften finden sich (auf Dänisch) unter www.atp.dk.