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Absetzbarkeit von Spenden in Dänemark


In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden oder anderen Ausgaben im Bereich des „Corporate Social Responsibility“ in Dänemark.

Bei ADVORA arbeiten dänische Rechtsanwälte, die für Sie prüfen können, ob Ihr Unternehmen in Dänemark als wohltätige Organisation registriert werden kann.

 

CSR: Corporate Social Responsibility

„Corporate Social Responsibility“ oder einfach das soziale Engagement von Unternehmen ist in vielen Betrieben seit längerem ein fester Bestandteil des Marketings und des sogenannten „Brandings“ des Unternehmens.

Grundsätzlich sind Spenden, welche von Unternehmen an wohltätige Organisationen gemacht werden, in Dänemark nicht steuerlich absetzbar. Jedoch können seit mehreren Jahren Unternehmen und Privatpersonen bestimmte Ausgaben für karitatives Engagement von ihren Einnahmen steuerlich absetzen.

 

Absetzbarkeit von CSR als „Werbungskosten“

In der Regel können spenden jedoch von der Steuer abgesetzt werden, wenn das dänische Finanzamt („Skat“) diese als „Werbungskosten“ klassifiziert. Nicht umfasst sind davon nach der Definition des dänischen Finanzamtes jedoch Spenden für karitative Zwecke, deren Höhe nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Werbewert stehen, z.B. eine Spende von zehn Millionen Kronen für eine kleine Annonce in einem Magazin einer gemeinnützigen Organisation

 

Begrenzte Absetzbarkeit von Donationen an anerkannte Organisationen

Auch Spenden an „anerkannte Organisationen“ können von Firmen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt aber nur für Beiträge über 500 Kronen und bis zu einer maximalen Betragshöhe von 14.500 Kronen.

Unbegrenzte Absetzbarkeit von Donationen an öffentlich geförderte Kulturinstitutionen oder an Institutionen für gemeinnützige Forschung

Beiträge an Kulturinstitutionen, die öffentliche Fördermittel beziehen, oder Beiträge an gemeinnützige Organisationen, die ihre Mittel für Forschung verwenden, können in der Regel unbegrenzt vom Einkommen des Beitragszahlers abgesetzt werden.

 

Beispielsweise leisten zahlreiche deutsche Medizinal- und Chemieunternehmen Spenden an deutsche Stiftungen, die Forschung fördern und deren Forschungsergebnisse den Unternehmen zugutekommen.

 

Gilt dies auch für Organisationen in Deutschland?

Wie verhält es sich, wenn ein dänisches Unternehmen Ausgaben für wohltätige Zwecke in Deutschland vom dänischen Einkommen absetzen will?

Auch Ausgaben, welche in Deutschland verwendet werden, können als „Werungskosten“ vom dänischen Einkommen abgesetzt werden. Allerdings dürfen diese Ausgaben ausschließlich der Werbung des dänischen Unternehmens zugute kommen.

CSR-Ausgaben einer in Dänemark ansässigen Tochtergesellschaft, die im Land der Muttergesellschaft gespendet werden, sind daher meistens nur sehr begrenzt steuerlich absetzbar.

 

Absetzbare Beiträge (von bis zu 14.500 DKK jährlich) für anerkannte Organisationen können prinzipiell auch deutschen wohltätigen Stiftungen, Gemeinden oder ähnlichen Organisationen zugutekommen. Diesbezüglich ist es erstaunlich, dass bislang noch nicht mehr wohltätige Organisationen eine Anerkennung als wohltätige Organisation in Dänemark beantragt haben.

Spenden an Kulturinstitutionen können regelmäßig steuerlich nur abgesetzt werden, wenn die jeweilige Institution in irgendeiner Weise vom dänischen Staat gefördert wird. Nur eine geringe Anzahl deutscher Vereine, Gemeinden oder ähnlichen gemeinnützigen können sich steuerlich absetzbare Zahlungen dieser Art zukommen lassen.

 

Im Gegensatz zu den oben genannten Beiträgen an Kulturorganisationen haben Unternehmen, die Beiträge an ausländische gemeinnützige Organisationen, die Forschung betreiben oder direkt fördern, seit neuestem in Dänemark gute Chancen, solche Beiträge von ihren Einkommen abzusetzen.

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